Rürup-Rente
Steuern Sparen und Vermögen bilden
Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung, sind die vorrangige Zielgruppe der Rürup-Rente. Bei Neuabschlüssen haben Sie keine andere Möglichkeit (mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, denn die Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge können sie nicht nutzen. Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung oder der klassischen Rentenversicherung (Erlebensversicherung) sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn; die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden. Auch Angestellte profitieren von der Rürup-Rente. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 EUR pro Jahr und Person kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen. Einschränkend ist zu erwähnen, dass das absetzbare Kontingent um den Arbeitnehmer-Anteil und den steuerfreien Arbeitgeber-Anteil zur GRV zu kürzen ist. Die Beiträge selbst wiederum um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden (bei Beamten erfolgt eine fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung).
Vorteile Rürup-Rentenvergleich:
• Kostenlose und unverbindliche Beratung
• Steuervorteile über Sonderausgabenabzug
• Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) keine Anrechnung
• Pfändungsschutz in der Ansparphase
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